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Praktische Fragen des Country-by-Country Reportings
Erfahrungen aus dem ersten Jahr Praxis
Der finale Report zu Aktionspunkt 13 des BEPS-Aktionsplans vom setzt einheitliche Standards für die neue dreiteilige Verrechnungspreisdokumentation bestehend aus Master File, Local File und einem Country-by-Country Reporting (CbCR). Während Dokumentationsvorschriften für Verrechnungspreise seit vielen Jahren und in vielen Staaten etabliert sind und die meisten Unternehmen mittlerweile eine Verrechnungspreisdokumentation erstellt haben, bilden die neuen Reporting-Verpflichtungen eine ganz neue zusätzliche Herausforderung für Unternehmen. Das erste CbCR ist für das Jahr 2016 zu erstellen und muss bis zum Ende des Jahres 2017 final eingereicht sein. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die praktischen Herausforderungen und die Erfahrungen mit der Erstellung des CbCR im ersten Jahr.
Zur Verrechnungspreisdokumentation zählt neben dem Master File und dem Local File für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen, auch das Country-by-Country Reporting (§ 138a AO).
Die Übermittlung der CbCR-Daten erfolgt im XML-Format an das BZSt.
Zahlreiche Fragen bezüglich des Datenaustausches und der Datenqualität sind weiterhin ungeklärt,...