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IWB 23/2017 S. 879

Frankreich | Zertifizierung von Registrierkassen und Buchhaltungssoftware

Für Leistungen an nicht steuerpflichtige Abnehmer, die nicht den üblichen umsatzsteuerlichen Rechnungsvorschriften unterliegen, macht Frankreich zum zertifizierte und gesicherte Registrierkassen verpflichtend. Zum selben Datum wird die Verwendung einer zertifizierten Buchhaltungssoftware verbindlich. Hierzu ist die Zertifizierung durch eine dazu lizenzierte Stelle oder eine Erklärung des Herausgebers nötig. Handlungsbedarf besteht bereits jetzt, weil die Zertifizierung schon vor dem Jahreswechsel angestoßen werden sollte und erhebliche Bußgelder drohen.

Martin Diemer

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