Fallsammlung Einkommensteuer
20. Aufl. 2018
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Kapitel 1: Steuerpflicht
Vorbemerkungen
Die Einkommensteuer ist eine Personensteuer. Das EStG unterscheidet zwischen persönlicher und sachlicher Steuerpflicht. Die persönliche Steuerpflicht betrifft die Frage, welcher Personenkreis unter das EStG fällt, also der deutschen Einkommensbesteuerung als Steuerschuldner unterliegt. Die sachliche Steuerpflicht betrifft die Frage, ob ein Tatbestand verwirklicht ist, der eine Einkommensteuerschuld entstehen lässt.
Der persönlichen Steuerpflicht unterliegen nur natürliche Personen (§ 1 BGB), unabhängig von Staatsangehörigkeit, Alter und ähnlichen Merkmalen. § 1 EStG enthält also die Aussage, wer Einkommensteuersubjekt sein kann. Dadurch, dass positiv nur natürliche Personen als Einkommensteuersubjekte genannt werden, wird gleichzeitig negativ geregelt, dass alle anderen Personen (juristische Personen) und insbesondere Personengesellschaften, nicht Einkommensteuersubjekt sein können. Letztere unterliegen nicht selbständig der Einkommensteuer. § 1 EStG unterscheidet zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Ohne Bedeutung für die Steuerpflicht ist grundsätzlich die bürgerlich-rechtliche Geschäftsfähigkeit oder Volljährigkeit.
Die unbeschränkte Eink...