Umwandlungssteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2018
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§ 11 Wertansätze in der steuerlichen Schlussbilanz der übertragenden Körperschaft
I. Allgemeines
1. Überblick
1Im dritten Teil des Umwandlungssteuergesetzes werden die ertragsteuerlichen Folgen der Verschmelzung von einer Körperschaft auf eine andere Körperschaft geregelt.
2In § 11 UmwStG werden die Folgen für die übertragende Körperschaft bestimmt. Die Effekte für die übernehmende Körperschaft bzw. für die Anteilseigner der übertragenden Körperschaft werden in § 12 UmwStG bzw. § 13 UmwStG geregelt.
3§ 11 ist dabei wie folgt aufgebaut:
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§ 11 Abs. 1 | Ansatz in der Schlussbilanz mit dem
gemeinen Wert (Grundregel) |
§ 11 Abs. 2 Satz 1 | Ansatz mit Buchwert oder Zwischenwert unter bestimmten
Voraussetzungen |
§ 11 Abs. 2 Satz 2, 3 | Regelungen für die Abwärtsverschmelzung |
§ 11 Abs. 3 erster
Halbsatz | Verweis auf
Antragsregelungen des zweiten Teils des
Umwandlungssteuergesetzes für den Fall
Buchwertfortführung |
§ 11 Abs. 3 zweiter Halbsatz | Verweis auf Sonderregelung des zweiten Teils des
Umwandlungssteuergesetzes für den Fall des
Vorliegens von EU-Betriebsstätten |
4§ 11 UmwStG spiegelt die allgemeine Bedeutung und den allgemeinen Telos des UmwStG wider: Entgegen des Steuersubjektprinzips kann unter bestimmten Voraussetzungen ein interpersonaler ...