Umwandlungssteuergesetz Kommentar
2. Aufl. 2018
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§ 4 Auswirkungen auf den Gewinn des übernehmenden Rechtsträgers
I. Überblick und Grundaussagen der Vorschrift
1§ 4 UmwStG regelt die Auswirkungen auf die übernehmende Personengesellschaft bzw. ihre Gesellschafter oder auf eine natürliche Person als Alleingesellschafter bei Umwandlungen bzw. Verschmelzungen einer Körperschaft auf bzw. in eine Personengesellschaft oder natürliche Person. Daher wird in Abs. 1 Satz 1 die Wertverknüpfung der übergehenden Wirtschaftsgüter aus der Schlussbilanz in die neue Eröffnungsbilanz geregelt. Darüber hinaus werden die Wertansätze für die Anteile an der übertragenden Körperschaft korrigiert, soweit sie zur Ermittlung des Übernahmegewinns anzusetzen sind, vgl. § 4 Abs. 1 Satz 2 f. UmwStG, sog. Beteiligungskorrektur.
2Darüber hinaus werden die Rechtsnachfolge der Personengesellschaft bzw. der Alleingesellschafter sowie die weiteren Abschreibungsmöglichkeiten geregelt, § 4 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 UmwStG. In § 4 Abs. 2 Satz 2 UmwStG wird der Untergang von verrechenbaren Verlusten und Verlustvorträgen, des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags nach § 4h EStG normiert. Die Sätze 4 und 5 betreffen Sonderfälle von steuerbefreiten Rechtsträgern. Zusätzlich wird in § 4 Abs. 4 – 7 der Übernahmegewinn bzw. -verlust für die Anteile an der übertragenden Körperschaft er...