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NWB BB 12/2017 S. 363

Energieausweis: Erste Erneuerungen fällig

Immobilienbesitzer, die vor zehn Jahren eine Immobilie gekauft oder neu vermietet haben, müssen sich u. U. noch in diesem Jahr um einen neuen Energieausweis kümmern. Die Ausweise sind zehn Jahre gültig und müssen erneuert werden, wenn man die Immobilie verkaufen oder neu vermieten möchte. Neue Ausweise müssen der aktuellen Energiesparverordnung von 2014 mit Ergänzungen von 2016 entsprechen. Mehr dazu unter http://go.nwb.de/1pm9l.

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