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Internationales Steuerrecht und deutsche Gewerbesteuer
Umsetzung und Durchbrechungen des gewerbesteuerlichen Territorialitätsprinzips
Das Gewerbesteuergesetz ist darauf ausgerichtet, inländische Erträge zu erfassen. Es grenzt in aller Regel streng zwischen Inlands- und Auslandssachverhalten ab. Trotz dieser nationalen bzw. territorialen Ausrichtung fließen in das Gewerbesteuerrecht zunehmend internationale Aspekte ein. Die jüngste Änderung des Gewerbesteuergesetzes wurde im Rahmen des sog. BEPS-I-Umsetzungsgesetzes verabschiedet. Nicht nur die Gesetzesbezeichnung, sondern auch die Änderungen im Gewerbesteuergesetz zeigen, dass das internationale Steuerrecht und das deutsche Außensteuergesetz das Gewerbesteuerrecht zunehmend tangieren.
Das gewerbesteuerrechtliche Territorialitätsprinzip hat in jüngster Zeit Durchbrechungen erfahren; auch darüber hinaus wirft die gesetzliche Neuregelung in § 7 GewStG n. F., die die Brücke zur Hinzurechnungsbesteuerung spannt, zahlreiche Fragen auf.
Der Steuerpflichtige muss die Kürzungsmöglichkeiten nach § 9 GewStG – insbesondere § 9 Nr. 7 GewStG – bei der Strukturierung künftig noch stärker in den Blick nehmen.
Das FG Münster hat zu der Frage, ob § 9 Nr. 7 GewStG europarechtskonform ist, den EuGH um Vorabentscheidung gebeten. Der Ausgang des Verfahrens wird angesichts mehrerer offener Rechtsfragen mit Spannung erwartet.
Eine Kurzfassung des Beitr...