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Haftung des Geschäftsführers wegen Schmälerung der Masse
Die Ersatzpflicht des Geschäftsführers für Zahlungen nach Insolvenzreife entfällt gem. NWB QAAAG-53601 soweit die durch die Zahlung verursachte Schmälerung der Masse in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Zahlung durch eine Gegenleistung ausgeglichen wird (§ 64 Abs. 1 GmbHG analog). Die in die Masse gelangende Gegenleistung muss allerdings für eine Verwertung durch die Gläubiger geeignet sein. Das sind Arbeits- oder Dienstleistungen i. d. R. nicht.
(1) Nach der Rechtsprechung des NWB XAAAE-82040, Rn. 9 f. = Kurzinfo StuB 2015 S. 160 NWB OAAAE-84911) entfällt die Ersatzpflicht des Geschäftsführers für Zahlungen nach Insolvenzreife (§ 64 Satz 1 GmbHG), soweit die durch die Zahlung verursachte Schmälerung der Masse in einem unmittelb...