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BMF 08.11.2017 IV C 5 - S 2353/08/10006: 008, NWB 47/2017 S. 3556
Lohnsteuer | BMF-Schreiben zu Reisekosten bei Auslandsdienstreisen ab
Das die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab bekannt gegeben.
Anmerkung:
Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind ausschließlich in den Fällen der Arbeitgebererstattung anwendbar. Für den Werbungskostenabzug sind nur die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend. Das Schreiben gilt entsprechend für doppelte Haushaltsführungen im Ausland.