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Laufzeitunabhängige Bearbeitungsentgelte für Darlehen in Banken-AGB unzulässig
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Schon 2014 entschied der BGH, dass ein in den AGB von Banken verankertes laufzeitunabhängiges Bearbeitungsentgelt Verbrauchern gegenüber unwirksam ist. Er hat dies in einem aktuellen Fall wieder bestätigt und vor allem jetzt auch auf Kreditverträge von Unternehmern ausgedehnt.
[i]Welker, Formularmäßige Bearbeitungsentgelte in Unternehmerdarlehensverträgen – BGH schützt neben Verbrauchern nun auch Unternehmer, NWB 42/2017 S. 3219 NWB QAAAG-58870Eile geboten ist allerdings für Entgelte, die im Jahr 2014 gezahlt wurden: Diese Rückzahlungsansprüche verjähren Ende diesen Jahres. Denn die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Allerdings gibt es schon seit Ende 2011 keine Unsicherheit über die Rechtslage mehr, die den Beginn der Verjährung hindern würde. Mithin können nur Entgelte, die 2014 oder später gezahlt wurden, noch geltend gemacht werden. Für 2014 drängt angesichts des nahen Jahresendes die Zeit.