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FG Münster Urteil v. - 9 K 2420/14 G EFG 2017 S. 1686 Nr. 20

Gesetze: GewStG § 8 Nr 4

Gewerbesteuer

Hinzurechnung der Vergütung für die Geschäftsführung bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)

Leitsatz

Eine Hinzurechnung der Vergütung für die Geschäftsführung bei einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) gemäß § 8 Nr. 4 des GewStG erfolgt auch dann, wenn die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) eine Kapitalgesellschaft ist. Eine teleologische Reduktion der Norm kommt nicht in Betracht.

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 1686 Nr. 20
AAAAG-61767

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FG Münster, Urteil v. 28.01.2016 - 9 K 2420/14 G

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