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Die Gründung einer Freiberufler-Personengesellschaft durch Einbringung einer Einzelpraxis nach § 24 UmwStG
Praxiserwägungen
Die Personengesellschaften (PersGes) spielen bereits allgemein in der Beratungspraxis eine gewichtige Rolle. Sie kommen mit verschiedenen Unternehmensgegenständen zum Vorschein, wie bspw. als grundbesitzende PersGes, aber eben auch als Dienstleistungs-PersGes. Wesentliche Aspekte dafür, dass die Wahl mehr auf eine PersGes als auf eine Kapitalgesellschaft fällt, sind „einfachere Handhabung“ (insb. keine Mindesteinlage, keine notariellen Formpflichten, Publizitätsaspekte etc.) sowie steuerliche Vorteile. Letztere sind indes im konkreten Einzelfall zu ermitteln. Die Gründung von Freiberufler-Praxen kann sich aus zahlreichen betriebswirtschaftlichen Gründen ebenso wie aus rechtlichen Gründen ergeben. Nur beispielhaft seien Haftungsfragen, Kanzleiwachstum mit einem jungen Mitarbeiterstamm und langfristige Bindung der Freiberufler an den Unternehmenserfolg hier erwähnt. Dabei muss eine Gewinnbeteiligung nicht zwangsläufig mit der Beteiligung an Geschäftsführungs-/Vertretungsbefugnissen einhergehen.
Gehrmann, Umwandlungssteuerrecht, infoCenter NWB MAAAB-26815
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