5 vor Steuerrecht
4. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
V. Regelungen des Körperschaftsteuerrechts und des Einkommensteuerrechts in Abhängigkeit von der Rechtsform eines Unternehmens erläutern
1. Unterschiede von Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Genossenschaften und Kapitalgesellschaften
1.1 Gesellschaft bürgerlichen Rechts
142 [i]GbRDie Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR, auch: GdbR oder BGB-Gesellschaft) ist die Grundform aller Personengesellschaften. In der GbR schließen sich mindestens zwei Personen zur Verfolgung mindestens eines gemeinsamen Zieles zusammen (§ 705 BGB). Dies kann formlos oder gar stillschweigend geschehen. Dieselben Personen können mehrere GbR nebeneinander – sog. Schwesterpersonengesellschaften – gründen.
Grundsätzlich haben gemäß § 706 Abs. 1 BGB alle Gesellschafter den gleichen Beitrag zu leisten. Werden Gegenstände von einem Gesellschafter in die Gesellschaft eingebracht, gelten diese gemäß § 706 Abs. 2 BGB regelmäßig als gemeinschaftliches Eigentum (Gesamthandsvermögen).
143Die GbR ist grundsätzlich keine mit eigener Rechtsfähigkeit ausgestattete juristische Person, sondern eine Gesamthandsgemeinschaft. Diese ist jedoch als Außengesellschaft teilrechtsfähig und kann durch Teilnahme am Rechtsverkehr ...