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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 10 R 1734/17

Leitsatz

Leitsatz:

Erben (hier nach griechischem Erbrecht) der Witwe des Versicherten können nicht erfolgreich gegen einen an die Witwe des Versicherten gerichteten Bescheid, mit dem der Rentenversicherungsträger nach dem Tode des Versicherten überzahlte und von der Witwe verbrauchte Rente zurückfordert (§ 118 Abs. 4 S. 1 SGB VI), klagen.

Fundstelle(n):
ErbBstg 2017 S. 290 Nr. 12
RAAAG-60746

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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.09.2017 - L 10 R 1734/17

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