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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 1461/16 EFG 2017 S. 1847 Nr. 22

Gesetze: UStG § 19 Abs. 1, UStG § 12 Abs. 2 Nr. 7 lit. a, AO § 42

Gestaltungsmissbrauch durch Einschaltung einer GbR

Leitsatz

1. Werden die Umsätze eines Einzelunternehmers willkürlich verteilt auf sein Einzelunternehmen und eine GbR, an der er mehrheitlich beteiligt ist, mit dem Ziel, dass sowohl der Einzelunternehmer als auch die GbR jeweils die Kleinunternehmergrenzen nicht überschreiten, so liegt Gestaltungsmissbrauch vor.

2. Die Tätigkeit eines Hochzeits- und Trauerredners ist regelmäßig nicht künstlerisch.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2018 S. 12 Nr. 39
DStRE 2018 S. 1458 Nr. 23
EFG 2017 S. 1847 Nr. 22
KÖSDI 2018 S. 20587 Nr. 1
JAAAG-60740

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 26.09.2017 - 3 K 1461/16

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