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Track 21 | Doppelte Haushaltsführung: Vorfälligkeitsentschädigung beim Verkauf der Zweitwohnung
Der BFH muss klären, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung, die im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Zweitwohnung wegen der Beendigung einer aus beruflichem Anlass begründeten doppelten Haushaltsführung entstanden ist, als Werbungskosten abziehbar ist. Das FG Rheinland-Pfalz hat dies in erster Instanz verneint. Es handele sich um einen steuerrechtlich unbeachtlichen Vorgang auf der privaten Vermögensebene.
Der Lohnsteuersenat des Bundesfinanzhofs muss in einem Revisionsverfahren über einen interessanten Fall befinden.
Ein Mitarbeiter des Bundesfinanzministeriums war nach Berlin abgeordnet worden. Er erwarb dort eine Eigentumswohnung und nutzte diese im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung als Zweitwohnung am Beschäftigungsort. Beim Eintritt in den Ruhestand verkaufte er die Wohnung und löste die zur Finanzierung aufgenommenen Darlehen vorzeitig ab. Die Bank stellte eine Vorfälligkeitsentschädigung in Höhe von knapp 10.000 € in Rechnung.
Die Preisfrage lautet: Kann der Mitarbeiter des BMF die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten absetzen? – Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat dies in erster Instanz verneint. Es handele sich um einen steuer...