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Einkommensteuer – Besteuerung von Versicherungserträgen (BMF)
Das BMF hat zur Besteuerung von Versicherungserträgen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG Stellung genommen und sein Schreiben vom um Ausführungen zur Steuerfreistellung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG ergänzt.
Hintergrund: Mit dem Investmentsteuerreformgesetz (BGBl 2016 I S. 1730) wurde § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG um einen neuen Satz 9 ergänzt. Danach sind bei fondsgebunden Lebensversicherungen ab 2018 15 % des Unterschiedsbetrags zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der Beiträge zu 15 % von der Einkommensteuer befreit, soweit der Unterschiedsbetrag aus Investmenterträgen stammt. Hierdurch soll die künftige steuerliche Vorbelastung von Investmenterträgen auf Ebene der Investmentfonds pauschaliert ausgeglichen werden. Ergänzend wird geregelt, dass negative Unterschiedsbeträge i. H. von 15 % unberücksichtigt bleiben, s. hierzu Elser/Thiede, NWB-EV 9/2016 ...