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Einkommensteuer | Besteuerung von Versicherungserträgen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG
Mit Schreiben vom hat das BMF sein Schreiben vom (BStBl 2009 I S. 1172) zur Besteuerung von Versicherungserträgen i. S. des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG um einen neuen Abschnitt „IXa. Steuerfreistellung nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 9 EStG“ erweitert. Die Erweiterung betrifft die Steuerfreistellung bei ausschließlicher Anlage in Investmentfonds und Vertragsbeginn nach dem , die Steuerfreistellung bei gemischter Anlage (Investmentfonds und konventionelle Anlage – Hybridprodukte) und Vertragsbeginn nach dem , die Steuerfreistellung bei ausschließlicher Anlage in Investmentfonds und Vertragsbeginn vor dem und die Steuerfreistellung bei gemischter Anlage (Investmentfonds und konventionelle Anlage – Hybridprodukte) und Vertragsbeginn vor dem (Bestandsverträge).