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NWB 43/2017 S. 3262

Umsatzsteuer | Anordnung der Eigenverwaltung beendet umsatzsteuerliche Organschaft

Eine umsatzsteuerliche Organschaft wird durch Anordnung der Eigenverwaltung mit Bestellung eines vorläufigen Sachwalters beendet. Dies hat der 5. Senat des entschieden.

Anmerkung:

Zwischen der Klägerin, einer GmbH, und ihrer alleinigen Anteilseignerin, einer AG, bestand ursprünglich eine umsatzsteuerliche Organschaft. Auf eigenen Antrag beider Gesellschaften beschloss das Amtsgericht jeweils die vorläufige Eigenverwaltung (§ 270a InsO) und bestellte einen Rechtsanwalt zum vorläufigen Sachwalter beider Gesellschaften. Ferner ordnete es Vollstreckungsschutz gem. § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 InsO an. Die Geschäftsführer der Klägerin waren (weiterhin) mit dem Vorstand der AG identisch. Die Klägerin sah in der Bestellung des vorläufigen Sachwalters eine Beendigung der Organschaft und gab ab diesem Zeitpun...

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