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BBK Nr. 20 vom Seite 952

Folgebewertung von Immobilien im Anlagevermögen

Berücksichtigung unvorhergesehener Wertminderungen in Handels- und Steuerbilanz

Bastian Franke und David Wächtershäuser

Wer [i]Broemel/Endert, Bewertung von Immobilien des Anlagevermögens in der Handels- und Steuerbilanz, BBK 15/2015 S. 683 NWB MAAAE-96872 denkt, dass mit der Zugangsbewertung einer Immobilie alle Bilanzierungs-Klippen umschifft sind, hat die Untiefen der Folgebewertung nicht auf der Bilanz-Karte. Damit der Steuermann des Rechnungswesens keinen Schiffbruch erleidet, hat er gemäß des handelsrechtlichen Pflichtprogramms neben der planmäßigen Abschreibung auch die Erfassung von unvorhergesehenen Wertverlusten zu prüfen. Denn: Wohl kaum ein Prinzip prägt das HGB so sehr wie das Vorsichtsprinzip. Als Ausfluss dieses Prinzips verlangt das Niederstwertprinzip, dass der Bilanzersteller wertbeeinflussende Tatsachen kritisch zu würdigen hat. Diesem Grundsatz folgend, sind bei Immobilien des Anlagevermögens neben planmäßigen Abschreibungen auch unvorhergesehene Wertminderungen zu berücksichtigen. Ein derartiger Wertminderungsbedarf kann sich beispielsweise aus objektbezogenen Mängeln wie Beschädigungen ergeben. Aber auch Veränderungen außerhalb der Immobilie, wie etwa dauerhafte strukturelle Marktverschlechterungen, können den Wert beeinflussen. Im Steuerrecht gelten wie so oft andere Regelungen. Der Beitrag bietet eine Übersicht für die betriebliche Praxis.

Eine Kurzfassung des ...

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