Einkommensteuer: Kosten eines Deutschkurses
als Werbungskosten
Leitsatz
Aufwendungen
für das Erlernen der deutschen Sprache sind auch dann nicht als
vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften als nichtselbständiger
Arbeit abziehbar, wenn die Deutschkenntnisse für einen ausländischen
Staatsbürger notwendig waren, um sich erfolgreich um einen Arbeitsplatz
zu bewerben. Die Aufwendungen unterliegen dem Abzugsverbot des §
12 Nr. 1 Satz 2 EStG, weil sie in bedeutendem Umfang privat mitveranlasst
sind und es an einem objektiven Maßstab für eine Aufteilung der
Kosten nach der privaten und beruflichen Veranlassung fehlt.
Fundstelle(n): DStR 2018 S. 6 Nr. 13 EFG 2017 S. 1787 Nr. 22 MAAAG-59664
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 16.08.2017 - 2 K 129/16
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