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Zum Eintritt in den Anwendungsbereich von § 10d Abs. 4 Satz 4 und 5 EStG 2010
Zugleich Besprechung des
[i]FG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.1.2017 - 11 K 1669/13 NWB JAAAG-44887 Mit dem JStG 2010 vom (BGBl 2010 I S. 1768) hat der Gesetzgeber das besondere Verfahrensrecht der gesonderten Verlustfeststellung gem. § 10d Abs. 4 Satz 4 und 5 EStG neu gefasst und damit die Wirkungen einer für den Fiskus nachteiligen Rechtsprechung aushebeln wollen. Im nachfolgenden Beitrag werden jene Fälle näher beleuchtet, in denen der Steuerpflichtige eine gesonderte Verlustfeststellung deutlich nach Ergehen eines nicht mit Rechtsbehelfen [i]Zu den verfahrensrechtlichen Problemfeldern beim Verlustausgleich nach dem JStG 2010 s. Sikorski, NWB 26/2011 S. 2191angegriffenen Steuerbescheids beantragt, und zwar nach dem (= Zeitpunkt der Verkündung des JStG 2010). Das Problem besteht dann darin, dass infolge der Anwendbarkeit des § 10d Abs. 4 Satz 4 und 5 EStG i. d. F. des JStG 2010 eine Bindungswirkung der Besteuerungsgrundlagen aus dem Einkommensteuerbescheid für den Bescheid über die gesonderte Verlustfeststellung besteht und dieser Einkommensteuerbescheid – ohne Hinzutreten besonderer Umstände – nicht änderbar erscheint.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Sachverhalt
[i]Pilotenfall vor dem FG Baden-WürttembergDas FG Baden-Württemberg hatte sich in seinem Urteil vom - 11 K 1669/13 NWB JAAAG-44887 mit dem Fall eines Piloten (Kläger) zu befasse...