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BFH 21.06.2017 V R 34/16, NWB 42/2017 S. 3189

Abgabenordnung | Verein zur Förderung der Open-Source-Software als Zweckbetrieb

Nach dem können Kongressveranstaltungen eines Vereins zur Förderung der Open-Source-Software Zweckbetriebe i. S. von § 68 Nr. 8 AO sein, wenn S. 3190dabei Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher und belehrender Art durchgeführt werden.

Anmerkung:

Der BFH hat entschieden, dass der vom gemeinnützigen Verein zur Förderung von jedermann verfügbarer Software und des Quellecodes dafür mit den Einnahmen (Ticketverkauf, Sponsorenzahlungen) aus seinem jährlichen „E-Congress“ und „E-Day“, dessen Gegenstand Vorträge, Seminare und Diskussionen waren, nach § 68 Nr. 8 AO („Volkshochschulen und andere Einrichtungen, soweit sie selbst Vorträge, Kurse und andere Veranstaltungen wissenschaftlicher oder belehrender Art durchführen“) als spezifischer Zweckbetrieb körperschaft- und gewerbesteuerfre...

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