Betriebliche Personalwirtschaft
14. Aufl. 2017
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12. Arbeitsrecht
Die folgenden Ausführungen geben einen systematischen Einblick in die Grundlagen des Arbeitsrechts, während situationsbezogenes Arbeitsrecht bereits in den Ausführungen der anderen Kapitel enthalten ist. Arbeitsrecht regelt die Beziehungen, die sich aus abhängigen Arbeitsverhältnissen ergeben. Im Einzelnen wird behandelt:
Außerdem wird ein kurzer Einblick in die Arbeitsgerichtsbarkeit gegeben.
Das Arbeitsrecht basiert auf:
Gesetzen bzw. Verordnungen
Verträgen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag)
höchstrichterlichen Entscheidungen.
Gerade das Richterrecht spielt in keinem anderen Bereich eine größere Rolle. In jedem einzelnen Fall muss ausgelotet werden, ob die Rechtsprechung zwischenzeitlich zu einer speziellen Auslegung oder einer veränderten Auffassung gekommen ist. Vor allem die Vertragsfreiheit im individuellen Arbeitsrecht zieht zwangsläufig Richterrecht nach sich, um auch die Spezialität des Einzelfalls zu berücksichtigen.
12.1 Individuelles Arbeitsrecht
Beim individuellen Arbeitsrecht wird die einzelne Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sowie der spezielle Schutz des Arbeitsnehmers geregelt.
S. 310