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Veräußerung von Sachanlagen über Buchwert
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Veräußerungen von Sachanlagevermögen gehören umsatzsteuerrechtlich zu den Hilfsgeschäften und werden i. d. R. umsatzbesteuert. Für die Gewinnermittlung ist der Veräußerungspreis dem Buchwert gegenüberzustellen. Der dabei entstehende Gewinn kann unter bestimmten Bedingungen steuerneutral behandelt werden.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Technische Anlagen und Maschinen | 0240 | Technische Anlagen |
0210 | Maschinen | |
0280 | Betriebsvorrichtungen | |
Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung | 0320 | Pkw |
0350 | Lkw | |
0400 | Betriebsausstattung | |
0410 | Geschäftsausstattung | |
Sonstige betriebliche Erträge | 8827 | Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen steuerfrei § 4 Nr. 1a UStG (bei Buchgewinn) |
8820 | Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen 19 % USt (bei Buchgewinn) | |
8828 | Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen steuerfrei § 4 Nr. 1b UStG (bei Buchgewinn) | |
8829 | Erlöse aus Verkäufen Sachanlagevermögen (bei Buchgewinn) | |
2720 | Erträge aus dem Abgang von Gegenständen des Anlagevermögens | |
2315 | Anlagenabgänge Sachanlagen (Restbuchwert bei Buchgewinn) |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |