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Abschreibung, außerplanmäßige
Eine Übersichtsseite zu den Stichwörtern des Kontierungslexikons finden Sie hier: NWB LAAAE-91155.
Zusammenfassung
Liegt zum Bilanzstichtag der tatsächliche Wert eines Vermögensgegenstands unter dem Buchwert, kann unter bestimmten Voraussetzungen neben der planmäßigen Abschreibung eine zusätzliche außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden, um den Vermögensgegenstand in der Bilanz mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am Abschlussstichtag auszuweisen.
1. Welche Konten werden im SKR 03, SKR 04 oder IKR benötigt?
1.1 SKR 03
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen | 4825 | Außerplanmäßige Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert |
4826 | Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände | |
4827 | Außerplanmäßige Abschreibungen auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände | |
4840 | Außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen | |
Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens | 4866 | Abschreibungen auf Finanzanlagen (nicht dauerhaft) |
4870 | Abschreibungen auf Finanzanlagen (dauerhaft) | |
4875 | Abschreibungen auf Wertpapiere des Umlaufvermögens |
1.2 SKR 04
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HGB-Posten | Konto-Nr. | Bezeichnung |
A... |