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PiR Nr. 10 vom Seite 330

Noch nicht eingetragene Kapitalerhöhung

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach, Düsseldorf

I. Sachverhalt

Die Aktionäre der U-AG beschließen im November 01 in der ordnungsgemäß einberufenen Hauptversammlung einstimmig eine Barkapitalerhöhung um 5 Mio. €, hiervon 1 Mio. € auf das Stammkapital und 4 Mio. € als Agio. Alle Gesellschafter zeichnen Mitte Dezember 01 die neuen Aktien und leisten ihre Einlagen sofort auf ein Guthabenkonto der U-AG bei der X-Bank. Am sind alle Gelder auf dem Konto gutgeschrieben. Am gleichen Tag meldet der Vorstand den Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals unter Beifügung des vollständigen Wortlauts der Satzung und einer notariellen Bescheinigung beim Handelsregister an (§ 181 AktG). Gleichzeitig melden Vorstand und Aufsichtsratsvorsitzender die Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals an. Der Anmeldung fügen sie die in § 188 Abs. 3 AktG vorgesehenen Unterlagen bei, außerdem nach § 188 Abs. 2 AktG einen Nachweis der X-Bank über den Eingang der Gelder zur freien Verfügung der Gesellschaft.

Die Eintragung der Kapitalerhöhung erfolgt am . Die Bilanz für 01 wird im Februar 02 aufgestellt.

II. Fragestellung

Wie sind die geleisteten Einlagen in der Bilanz zum auszuweisen?

III. Lösungshinweise

1. Gesellschaftsrechtliche Grundlagen

Die Registereintragung ist konstituti...

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