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BFH 17.08.2017 IV R 3/14, NWB 41/2017 S. 3114

Einkommensteuer | Feststellung des Unterschiedsbetrags bei Übergang zur Tonnagegewinnermittlung

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Ob die Voraussetzungen für die Wahl der Tonnagebesteuerung vorgelegen haben, ist für die Feststellung des Unterschiedsbetrags nach § 5a Abs. 4 EStG ohne Bedeutung, wenn für das Folgejahr erstmals ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung der Einkünfte auf der Grundlage einer Gewinnermittlung nach § 5a Abs. 1 EStG ergangen ist. (2) Für die Ermittlung des Teilwerts zur Errechnung des Unterschiedsbetrags gelten die allgemeinen Grundsätze einschließlich der Vermutung, dass der Teilwert im Zeitpunkt der Anschaffung den Anschaffungskosten des Schiffs entspricht. Dem (BStBl 2008 I S. 956, Rn. 21) kann keine Vermutung für die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer des Schiffs entnommen werden.

Anmerkung:

Der BFH hatte der Revision des K...BStBl 2008 I S. 956

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