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Reisekosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Reisekosten fallen im Zusammenhang mit Geschäftsreisen an. Dieser Beitrag beantwortet Fragen rund um das Thema Abrechnung von Geschäftsreisen, unter anderem: Wann liegt eine Geschäftsreise vor? Wie werden einzelne beziehungsweise kombinierte Geschäftsreisen abgerechnet? In welcher Höhe kann Tage- oder Abwesenheitsgeld in Rechnung gestellt werden? Verschiedene Abrechnungsbeispiele runden diesen Beitrag ab.
Aus der Praxis
Felix Maier, Rechtsanwalt in einer großen Strafrechtskanzlei in Köln, hat gestern drei Gerichtstermine in Düsseldorf wahrgenommen. Heute legt er seiner Mitarbeiterin Frau Rot seine Reisekostenabrechnung vor. Frau Rot muss die Reisekosten anteilig auf die Mandanten verteilen. Das findet Sie sehr kompliziert, da sie zunächst fiktive Reisekosten ermitteln muss. Diese bilden dann den Verteilungsschlüssel für die tatsächlich entstandenen Reisekosten.
Wenn im Rahmen dieses Beitrags – aus Vereinfachungsgründen – vom Rechtsanwalt die Rede ist, sind immer auch Rechtsanwältinnen gemeint.
Reisekosten
Reisekosten fallen für einen Rechtsanwalt immer dann an, wenn eine Geschäftsreise unternommen wird. Um letztere handelt es sich gem. Vorbem. 7 Abs. 2 VV RVG, wenn das Reiseziel außerhalb...