Durchschnittsbesteuerung bei Beweidung durch Schafe
Leitsatz
Umsätze aus Leistungen durch Schafbeweidung unterliegen der Umsatzbesteuerung zum Regelsteuersatz. Sie gehören nicht zu landwirtschaftlichen
Dienstleistungen, die der Pauschalbesteuerung nach § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UStG unterliegen.