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IHK: Zwangsmitgliedschaft rechtens
Die Zwangsmitgliedschaft von Unternehmen in einer Industrie- und Handelskammer (IHK) ist verfassungskonform. Firmen haben keine Möglichkeit, aus der Kammer auszutreten. Allerdings müssen die Kammern auch Minderheitsinteressen berücksichtigen und repräsentieren. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden ( NWB RAAAG-52082).