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Verkehrssicherungspflicht | Haftung des Arbeitgebers für zerstörten Pkw des Arbeitnehmers
Sichert der Arbeitgeber auf seinem Betriebsgelände einen Großmüllbehälter nicht ordnungsgemäß gegen Sturmeinwirkungen und wird dieser gegen das auf dem Gelände geparkte Fahrzeug eines Arbeitnehmers geschleudert, ist eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Arbeitgebers für den Schaden ursächlich, die Schadenersatzansprüche des Arbeitnehmers auslöst.
Die beklagte Gemeinde hatte den Mitarbeitern gestattet, ihre Wagen während der Dienstzeit auf dem Betriebshof abzustellen. Der dort aufgestellte Großmüllbehälter wurde durch Sturmeinwirkungen gegen den Pkw des Arbeitnehmers geschoben, der so stark beschädigt wurde, dass er einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitt. Diesen regulierte die Versicherung, die den Betrag mit Klage aus übergegangenem Recht von der Gemeinde verlangt...