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Gewerbesteuer | Unternehmensidentität bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Auch bei einer gewerblich geprägten Personengesellschaft (§ 15 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 EStG) ist die Unternehmensidentität Voraussetzung des Abzugs des Gewerbeverlusts nach § 10a GewStG. (2) Die Unternehmensidentität kann deshalb fehlen, wenn eine Personengesellschaft zunächst originär gewerblich tätig ist, anschließend Einkünfte aus Gewerbebetrieb kraft gewerblicher Prägung erzielt und dabei Vorbereitungshandlungen hinsichtlich einer künftigen (wieder) originär gewerblichen Tätigkeit vornimmt.
Der Sachverhalt, der zur Entscheidung stand, war zwar komplex und individuell zu würdigen, die Kernaussagen des BFH sind jedoch klar: Bei Kapitalgesellschaften setzen gewerbesteuerliche Verlustvorträge zwar keine Unternehmensidentität voraus, bei Personengesellschaft...