Rechtmäßigkeit der Überschussabgabe betreffend
das Milchquotenjahr 2013/2014
Leitsatz
1. Die Erhebung einer Überschussabgabe
bezüglich des Zwölfmonatszeitraumes 2013/2014 verstößt weder gegen
den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit noch gegen das Diskriminierungsverbot.
2. Der Rat war nicht verpflichtet,
die einzelstaatliche Quote für die Bundesrepublik Deutschland für
den Zwölf-Monats-Zeitraum 2013/2014 zu erhöhen, um der gestiegenen
Nachfrage nach Milch sowohl innerhalb der Europäischen Union als
auch in Drittländern zu entsprechen.
Fundstelle(n): PAAAG-57213
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 23.06.2017 - 4 K 223/16
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