Vorsteuerabzug: Ordnungsgemäße Rechnung
über Transport- und Logistikleistungen - Bezeichnung "Tagestouren
in Hamburg und Umland"
Leitsatz
Eine
Rechnung, mit der über Transport- und Logistikleistungen abgerechnet
wird und die als Beschreibung des Leistungsgegenstandes lediglich
die Bezeichnung "Tagestouren in Hamburg und Umland, Pauschal" enthält
und als Leistungszeitraum lediglich einen gesamten Monat ausweist,
ist nicht im Sinn von § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG ordnungsgemäß und berechtigt
den Empfänger nicht zum Vorsteuerabzug.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 1914 Nr. 23 EAAAG-57208
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 27.06.2017 - 2 K 214/16
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