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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 2 K 184/15

Gesetze: AO § 90 Abs. 1, AO § 162, UStG § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4, UStG § 22 Abs. 6, UStDV § 63 Abs. 1

Umsatzsteuer: Schätzungsbefugnis bei ungeklärten Einlagen / fehlenden Rechnungsnummern

Leitsatz

1. Bei ungeklärten Bareinzahlungen auf betriebliche Konten ist der Steuerpflichtige wegen der von ihm selbst hergestellten Verbindung zwischen Privat- und Betriebsvermögen bei der Prüfung, ob Einlagen gegeben sind, nach § 90 Abs. 1 Satz 1 AO verstärkt zur Mitwirkung verpflichtet; bei Verletzung dieser Pflicht kann das Finanzgericht von weiterer Sachaufklärung absehen und den Sachverhalt dahingehend würdigen, dass unaufgeklärte Kapitalzuführungen auf nicht versteuerten Einnahmen beruhen.

2. Die zu einer Schätzung gemäß § 162 Abs. 2 Satz 2 AO führenden tatsächlichen Anhaltspunkte für die Unvollständigkeit der vom Steuerpflichtigen gemachten Angaben bzw. für die sachliche Richtigkeit der vorgelegten Aufzeichnungen können sich auch aus Lücken bei der fortlaufenden Nummerierung der Rechnung gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 UStG ergeben; Lücken in der Rechnungsnummernabfolge können eine Schätzung nötig erscheinen lassen, wenn die vollständige Erfassung der Einnahmen nicht mehr als gewährleistet anzusehen ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
AO-StB 2017 S. 342 Nr. 11
PStR 2018 S. 54 Nr. 3
UAAAG-57207

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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 28.08.2017 - 2 K 184/15

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