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LSG Sachsen-Anhalt Urteil v. - L 6 U 90/15

Gesetze: SGB VII § 8 Abs. 1; SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 14a; SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1; SGB III § 309 Abs. 1; SGB III § 38 Abs. 1

Leitsatz

Leitsatz:

1. Auch die Meldepflicht des § 38 Abs 1 Satz 2 SGB III wird von § 2 Abs 1 Nr 14a SGB VII erfasst.

2. Veranlasst die Agentur für Arbeit anlässlich der Arbeitslosmeldung ein Verbleiben des Arbeitsuchenden für ein anschließendes Vermittlungsgespräch (Sofortzugang), steht dieser von da an gemäß § 2 Abs 1 Nr 14a SGB VII unter Versicherungsschutz.

Fundstelle(n):
ZAAAG-56482

Preis:
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Nutzungsdauer:
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LSG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 08.12.2016 - L 6 U 90/15

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