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LSG Sachsen-Anhalt Beschluss v. - L 2 AS 445/15 B

Gesetze: VV-RVG Nr. 1005; VV RVG Nr. 3103; VV RVG Nr. 1008; RVG § 45 Abs. 1; VV-RVG Nr. 3106

Leitsatz

Leitsatz:

Muss der Kläger nach der Annahme eines Teilanerkenntnisses die Klage im Übrigen noch zurücknehmen, ist bei der Vergütungsfestsetzung keine fiktive Terminsgebühr, sondern ggf. eine Erledigungsgebühr anzusetzen.

Fundstelle(n):
EAAAG-56476

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 29.11.2016 - L 2 AS 445/15 B

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