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LSG Rheinland-Pfalz Urteil v. - L 5 KR 171/17 B ER

Leitsatz

Leitsatz:

1. Ein Rechtsstreit, in dem es um die Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigung zur Vermittlung eines Termins bei einem Therapeuten geht, ist keine Vertragsarztsache im Sinne des § 10 Abs. 2 SGG.

2. Die Vermittlung eines Behandlungstermins ist regelmäßig Aufgabe der für den Wohnsitz des Klägers zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung.

Fundstelle(n):
WAAAG-56457

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.08.2017 - L 5 KR 171/17 B ER

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