Optimale Vermögensübertragung
5. Aufl. 2017
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Teil II: Wie der Fiskus Erbvermögen erfasst und steuerlich bewertet
Vorbemerkung
50Wirtschaftsgüter, die nicht aus Geld bestehen, müssen bewertet werden. Erst danach können Erbschaftsteuern, Schenkungsteuern, Grundsteuern oder Gewerbesteuern festgesetzt werden. Bewerten heißt also, einem Wertgegenstand einen adäquaten Geldbetrag zuzuteilen oder anders formuliert: Bewerten ist das Umrechnen von nicht aus Geld bestehenden Wirtschaftsgütern in Geld. Wie dieses „Bewerten“ in der Praxis durchzuführen ist und was im Einzelfall wertbestimmend ist, steht im Bewertungsgesetz (BewG).
51Das Bewertungsgesetz regelt Grundsatzfragen wie:
Was ist zu bewerten (Frage nach dem Bewertungsgegenstand)?
Wie ist zu bewerten (Frage nach dem Bewertungsmaßstab und der Bewertungsmethode)?
Wann ist zu bewerten (Frage nach dem maßgebenden Bewertungszeitpunkt)?
Wem ist welches Vermögen zuzurechnen?
52Den Bewertungsgegenstand bildet eine sog. wirtschaftliche Einheit. Diese ist zuallererst festzustellen und die zu bewertenden Wirtschaftsgüter sind einer bestimmten Vermögensart zuzuordnen. Erst anschließend kann der richtige Bewertungsmaßstab festgesetzt und die entsprechende Bewertungsmethode angewend...