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LSG Baden-Württemberg Urteil v. - L 7 SO 2449/13

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin einen Anspruch auf Erstattung der von ihr in der Zeit vom 28. März 2007 bis zum 4. Dezember 2010 in Höhe von 12.140,33 € erbrachten Sozialhilfeaufwendungen für S. M. (M.) gegen den Beklagten bzw. den Beigeladenen hat.

Fundstelle(n):
WAAAG-56055

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LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 29.06.2017 - L 7 SO 2449/13

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