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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 160/15 EFG 2017 S. 1483 Nr. 17

Gesetze: RL 2006/112/EG Art. 195 Abs. 1 Nr. 4, RL 2006/112/EG Art. 296 Abs. 1, UStG § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

Durchschnittsbesteuerung nach § 24 UStG für Verkauf von Fruchtjoghurt?

Leitsatz

  1. Zum land- und forstwirtschaftlichen Betrieb gehören nach § 24 Abs. 2 Satz 2 UStG auch die Nebenbetriebe, die dem LuF-Betrieb zu dienen bestimmt sind.

  2. § 24 UStG ist richtlinienkonform entspr. Art. 295ff. der MwStSystRL auszulegen.

  3. Die Verarbeitung von Hofmilch zu Fruchtjoghurt unter Zusatz eines zugekauften Fruchtanteils von 14% unterliegt der Durchschnittsbesteuerung nach § 24 UStG.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 1483 Nr. 17
KÖSDI 2017 S. 20478 Nr. 10
EAAAG-55987

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 18.05.2017 - 5 K 160/15

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