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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 15 K 2669/15 E EFG 2017 S. 1452 Nr. 17

Gesetze: AO § 34 Abs. 1, AO § 34 Abs. 3, InsO § 55

Einkommensteuerentrichtungspflicht des Insolvenzverwalters: Zwangsverwaltung eines Grundstücks im Vermögen einer Bruchteilsgemeinschaft – Abgrenzung zur Zwangsverwaltung eines im Alleineigentum des Schuldners stehenden Grundstücks

Leitsatz

Die im Insolvenzverfahren eines Miteigentümers fortbestehende Zwangsverwaltung eines Grundstücks im Vermögen einer Bruchteilsgemeinschaft hat – anders als die Zwangsverwaltung eines im Alleineigentum des Schuldners stehenden Grundstücks - keinen Einfluss auf die Einkommensteuerentrichtungspflicht des Insolvenzverwalters für die den Miteigentumsanteil des Insolvenzschuldners betreffenden Masseverbindlichkeiten (Anschluss an , BStBl II 2016, 852; Abgrenzung zum , BFH/NV 2015, 1018).

Fundstelle(n):
EFG 2017 S. 1452 Nr. 17
PAAAG-55979

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 03.05.2017 - 15 K 2669/15 E

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