Einkommensteuerentrichtungspflicht des Insolvenzverwalters:
Zwangsverwaltung eines Grundstücks im Vermögen einer
Bruchteilsgemeinschaft – Abgrenzung zur Zwangsverwaltung eines im
Alleineigentum des Schuldners stehenden Grundstücks
Leitsatz
Die im Insolvenzverfahren eines Miteigentümers fortbestehende Zwangsverwaltung eines Grundstücks im Vermögen einer Bruchteilsgemeinschaft
hat – anders als die Zwangsverwaltung eines im Alleineigentum des Schuldners stehenden Grundstücks - keinen Einfluss auf die
Einkommensteuerentrichtungspflicht des Insolvenzverwalters für die den Miteigentumsanteil des Insolvenzschuldners betreffenden
Masseverbindlichkeiten (Anschluss an , BStBl II 2016, 852; Abgrenzung zum , BFH/NV 2015, 1018).
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 1452 Nr. 17 PAAAG-55979
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 03.05.2017 - 15 K 2669/15 E
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