Abrechnungsbescheid zur ESt 2012, Haftungsbeschränkung für nach Aufhebung eines Insolvenzverfahrens festgesetzte Steuer, Masseverbindlichkeit
Leitsatz
Ist ein Stpfl. der Meinung, dass eine ESt nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens nicht erhoben werden darf, weil sie während
des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit aus der Insolvenzmasse zu begleichen gewesen wäre, muss er gegen ihn gerichtete
Vollstreckungsakte nicht abwarten.
Er kann die Steuerschuld vielmehr unter Protest begleichen und anschließend einen Erstattungsanspruch gemäß § 37 Abs. 2 AO
geltend machen.
Wird nach Aufhebung eines Insolvenzverfahrens eine Steuer festgesetzt, die während des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeit
zu behandeln gewesen wäre, kann sich der frühere Insolvenzschuldner nicht auf eine Haftungsbeschränkung auf die Gegenstände
der früheren Insolvenzmasse berufen, sofern die Steuer nicht aufgrund von Handlungen des Insolvenzverwalters entstanden ist.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2017 S. 1189 Nr. 14 QAAAG-54797
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Online-Dokument
Niedersächsisches Finanzgericht
, Urteil v. 07.03.2017 - 13 K 178/15
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