Online-Nachricht - Donnerstag, 24.08.2017

Berufsrecht | DStV zur Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen

Der DStV hat sich zur geplanten Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltungen geäußert.

Hintergrund: Die Europäische Kommission hat am einen Richtlinienentwurf zur Erweiterung des Informationsaustauschs in Steuersachen veröffentlicht (COM(2017) 335 final nebst Anhang COM(2017) 335 final - ANNEX 1). Die Mitgliedstaaten sollen sogenannte „Finanzintermediäre“, wie Steuerberater, Rechtsanwälte oder Banken, dazu verpflichten, grenzüberschreitende Gestaltungen unter bestimmten Voraussetzungen anzuzeigen. Die gesammelten Informationen sollen dann über eine Datenbank mit anderen Mitgliedsstaaten geteilt werden.

Hierzu führte der DStV u.a. weiter aus:

  • Sowohl die Anknüpfung an grenzüberschreitende Sachverhalte als auch die Kennzeichen, die eine Berichtspflicht auslösen sollen, beschränken den Anwendungsbereich dem Grunde nach auf die relevanten Fälle aggressiver Steuergestaltung. Durch die Ausgestaltung der Richtlinie dürfte daher die überwiegende Mehrzahl der Steuerberater in Deutschland nicht berichtspflichtig sein.

  • Einzelne Regelungen sind jedoch noch unklar formuliert oder zu weitgehend (siehe Stellungnahme E 06/17 des DStV).

  • Unklar ist angesichts der Formulierungen im Vorschlag der EU-Kommission („legal professional privilege“), ob die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet werden sollen, das Zeugnisverweigerungsrecht nach britischem Vorbild in ihre Rechtssysteme zu übertragen. Angesichts der grundlegend unterschiedlichen Rechtssysteme in den Mitgliedstaaten lehnt der DStV eine solche Vorgehensweise aus systematischen Gründen nachdrücklich ab.

  • In seiner Stellungnahme S 07/17 adressiert der DStV an den nationalen Gesetzgeber insbesondere folgende Forderungen: In Deutschland darf kein gesetzgeberischer Schnellschuss erfolgen. Die Entwicklungen auf EU-Ebene müssen abgewartet werden.

Quelle: DStV online (Sc)

Fundstelle(n):
PAAAG-54647