Einkommensteuer: Zuordnung
von Aufwendungen - hier: Jahresabschlusskosten - bei Beteiligungsgesellschaften
Leitsatz
Jahresabschlusskosten einer Beteiligungsgesellschaft sind
- soweit sie abzugsfähig sind - auch dann in voller Höhe ihrem Gewerbebetrieb
und nicht anteilig ihren mitunternehmerschaftlichen Beteiligungen
zuzuordnen, wenn die Gesellschaft im Wesentlichen Beteiligungserträge
erzielt.
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 20/2017 S. 943 GmbH-StB 2018 S. 23 Nr. 1 KÖSDI 2017 S. 20430 Nr. 9 NAAAG-54143
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Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Urteil v. 16.05.2017 - 2 K 118/16
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