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Niedersächsisches Finanzgericht  Urteil v. - 2 K 177/15 EFG 2017 S. 1257 Nr. 15

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 21

Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen, die ein Stpfl. aufgrund Vergleichs zur Ablösung einer Darlehensschuld zu leisten hat

Leitsatz

  1. Zum Begriff der WK nach § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG.

  2. Ein durch die Absicht der Einkünfteerzielung begründeter Veranlassungszusammenhang wirkt fort, solange er nicht durch eine neue - einkommensteuerlich relevante oder irrelevante - Veranlassung überlagert wird.

  3. Schließt ein Stpfl., der Gesamtschuldner einer Verbindlichkeit ist, mit dem Gläubiger einen Vergleich über die Verbindlichkeit, so ist der Ablösungsbetrag mangels anderweitiger Vereinbarung als Tilgung der geschuldeten Zinsen zu werten und daher steuerlich abziehbar.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2017 S. 1686 Nr. 30
EFG 2017 S. 1257 Nr. 15
NWB-Eilnachricht Nr. 32/2017 S. 2403
CAAAG-54138

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Niedersächsisches Finanzgericht , Urteil v. 07.12.2016 - 2 K 177/15

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