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Unternehmenserbschaftsteuerrecht: Die Anwendungserlasse zur Umsetzung der Erbschaftsteuerreform 2016
Teil 1: Begünstigungsregime, Vorwegabschlag für Familienunternehmen, modifizierter Verwaltungsvermögensbegriff
[i]Koordinierte Ländererlasse (mit Ausnahme Bayerns) vom 22.6.2017, BStBl 2017 I S. 902Mit dem Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des (BGBl 2016 I S. 2464) hatte der Steuergesetzgeber auf das (BStBl 2015 II S. 50; Eisele, NWB 4/2015 S. 170) reagiert und die Vergünstigungen im Unternehmenserbschaftsteuerrecht unter grundsätzlicher Beibehaltung des Verschonungskonzepts für Produktivvermögen in Teilen neu gefasst. Mit den seit geraumer Zeit erwarteten und aktuell vorliegenden koordinierten Ländererlassen (mit Ausnahme Bayerns) vom (Anwendungserlasse – AEErbst 2017), BStBl 2017 I S. 902, zur Anwendung des neuen Rechts dokumentiert die Finanzverwaltung nunmehr ausführlich ihre Interpretation des reformierten Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts. Teil 1 des Beitrags widmet sich ausgewählten Einzelfragen u. a. zum Begünstigungsregime mit Regel- und Optionsverschonung, Vorwegabschlag für Familienunternehmen sowie Schwerpunktthemen des modifizierten Verwaltungsvermögensbegriffs. Erörterungsgegenstand von Teil 2 der Darstellung (in NWB 36/2017) wird indes die steuerliche Begünstigung sog. Großerwerbe und die damit verbundene erstmalige Einführung e...