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Erbschaft-/Schenkungsteuer | Pflegefreibetrag für gesetzlich zum Unterhalt verpflichtete Personen
Eine aufgrund des Verwandtschaftsverhältnisses bestehende gesetzliche Unterhaltspflicht schließt die Gewährung des Pflegefreibetrags nicht aus (Bezug: § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG; § 1589 Satz 1, § 1601 ff., § 1612 Abs. 1 Satz 1, § 1618a BGB; § 14 Abs. 1, 4, § 15 Abs. 1 Satz 1 SGB XI a. F.).
Nach § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG bleibt bei der Erbschaftsteuer ein steuerpflichtiger Erwerb bis zu 20.000 € steuerfrei, der Personen anfällt, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben, soweit das Zugewendete als angemessenes Entgelt anzusehen ist. Die Vorschrift regelt nicht den Abzug eines Pauschbetrags, sondern die Berücksichtigung eines Freibetrags, wobei die mögliche Steuerbefreiung auf maximal 20.000 € begrenzt ist. Pflege in diesem Sinne ist die regelmäßige und dauerhafte Fürsorge für das körperliche, geistige od...