Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesellschaftsrecht | Beratungshonorare an Aufsichtsratsmitglied
Soll ein Mitglied des Aufsichtsrats von der AG für von ihm erbrachte Makler- und/oder Bauprojektbetreuungsleistungen gesonderte Provisionen erhalten, unterfällt der dazu geschlossene Vertrag § 114 Abs. 1 AktG. Seine Wirksamkeit hängt damit von der Zustimmung des Aufsichtsrats mittels eines ausdrücklichen Beschlusses ab (§ 108 Abs. 1 AktG). Eine stillschweigende oder konkludente Beschlussfassung entfaltet keinerlei Rechtswirkung ( NWB LAAAD-47713).
Werden die formellen Anforderungen an den Aufsichtsratsbeschluss nicht erfüllt, zu denen auch gehört, dass dem Aufsichtsrat zum Zeitpunkt der Beschlussfassung alle wesentlichen Informationen zum Vertragsinhalt des Beratervertrags vorliegen ( NWB ZAAAE-16467), also auch ...